Hygienekonzept

für Sporthallennutzung

Distanzregeln einhalten

Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

Da bei körperlicher Aktivität wesentlich mehr Luft ventiliert wird, sind mindestens 2 Meter Abstand zu allen anderen Personen einzuhalten. Es ist sich grundsätzlich strikt an die behördlichen Anordnungen für öffentliche Räume zu halten. ( LSV, LSB, Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan, Hygieneplan Oldenburg etc.)

Bei Gruppenwechsel genügend Zeit einplanen, sodass sich die Gruppen nicht treffen.

Wenn möglich getrennte Ein-und Ausgänge nutzen, gem. der Ausschilderung des SVE

Körperkontakte auf das Minimum reduzieren

Sport und Bewegung sind kontaktfrei durchzuführen. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z.B. in Spielsportarten, ist zu unterbleiben.

Verzicht auf Partnerübungen und Körperkontakt in der Gruppe.

Kein Helfen und Sichern durch Trainer/innen und Mittrainierende. Die Übungsleitung gibt keine Hilfestellung, sondern lediglich mündliche Anweisung.

Keine Zuschauer, Eltern nur wenn erforderlich und dann nur ein Elternteil und nur mit vorheriger Genehmigung durch den Vorstand!

Hygieneregeln einhalten

Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden oder –im Idealfall –die gemeinsame Nutzung von Sportgeräten sollte vermieden werden.

Alle Nutzer sind darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere, trockener Husten oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist.

Alle Nutzer sind darauf hinzuweisen, dass sie außerhalb des Trainings in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren des Gebäudes (Eingang, Treppen, Flure, Nebenräume etc.), bei der Entnahme von Sportgeräten, Nutzung der WC-Anlagen eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.

Waschgelegenheit und Seife bereitstellen, um Händewaschen vor und nach dem Training zu gewährleisten (nur für das Training an der Sportstätte möglich).

Eigene Matte oder zumindest ein großes Badetuch mitbringen und über die Matte legen

Auf die Nutzung von Kleingeräten verzichten bzw. nur eigene Kleingeräte nutzen oder nur mit dem eigenen Körpergewicht trainieren

Zusätzliche Hygienemaßnahmen–wenn Kleingeräte trotzdem genutzt werden, dann vor und nach Gebrauch desinfizieren (dafür eigenes Desinfektionsmittel) oder mehrfach verwendbare medizinische Desinfektionstücher mitbringen/vorhalten.

Alle Mülleimer der Sportstätte müssen regelmäßig geleert werden.

Im Anschluß an jede Trainingseinheit muß alles gereinigt werden. Z. B.: Türgriffe, Sport-Trainingsgeräte etc.

Umkleiden und Duschen zu Hause

Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts-und Gemeinschaftsräume.

In Sportkleidung zum Training gehen.

Keine Nutzung von Garderoben, Duschen, Gemeinschaftsräumen. X

Zugänge zu Waschmöglichkeiten für Hände mit Seife (s.o.) sicherstellen und dort allgemeine Hygieneregeln aufhängen

X Seit dem 08.06.2020 ist Duschen wieder möglich, aber unter Einhaltung der gebotenen Abstandsregeln. Das gleiche gilt auch für die Umkleiden. D. h. mindestens 1,50 mtr Abstand einhalten und wie im ganzen Vereinsheim Mund – Nasenschutz tragen. Beim Duschen ist seitens des Vereins ein max. Anzahl von vier Personen gleichzeitige zugelassen.

Lüftungskonzept

In den Sporthallen ist durch regelmäßiges und intensives Lüften ein kontinuierlicher Luftaustausch zu gewährleisten. Hierzu sollen insbesondere die Pausen zwischen den Trainingsgruppen genutzt werden bzw. Pausen eingeführt werden. Es muß auch während des Trainingsbetriebes gelüftet werden. Die Pausen zwischen den einzelnen Trainingsgruppen sollten mind. 15 Minuten betragen, um zu gewährleisten das alle Geräte, Türgriffe etc. gereinigt werden können

Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen

In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans.

Trainingsgruppen verkleinern

Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

Feste Trainingsgruppen bilden, grundsätzlich so klein wie möglich. Es wird empfohlen, nicht mehr als 10 Personen pro Gruppe zuzulassen.

Feste Zuordnungen der Übungsleitenden zu den Trainingsgruppen sind–wenn möglich –vorzunehmen.

Eine Übungsleitung soll möglichst nicht mehr als 5 Gruppen betreuen. Ab dem 08.06.2020 darf auch in Trainingsgruppen bis 20 Personen ( z.B.:19 Sportler + 1 Übungsleiter) trainiert werden.

Teilnehmer kommen möglichst passend zum Kursbeginn (max. 5 min früher)

Teilnehmer verlassen mit ihren Kindern nach Beendigung umgehend die Sportstätte.

Jegliches Treffen und Austausch vorher und im Nachgang sind untersagt.

Der gemeinsame Verzehr von Speisen und Getränken ist untersagt.

Auch beim Kommen und Gehen sind die Abstandsregeln einzuhalten, einschl. Mundschutz.

Angehörige von Risikogruppen besonders schützen

Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.

Die Gesundheit geht immer vor.

Zur Risikogruppe gemäß RKI könnten Übungsleitungen, Eltern und ihre Kinder, aber auch Angehörige gehören. Risikogruppen können durch Anbieter nicht pauschal identifiziert werden. Es sind somit alle Personen besonders zu schützen.

Risiken in allen Bereichen minimieren

Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativeine risikofreie Aktivität gesucht werden.

Eine Übungsleitung im Kinderturnen betreut keine weiteren Übungsgruppen für Risikogruppen, z.B. Sport mit Älteren.

Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind zu führen. (Angaben: Datum, Ort sowie ÜL/TN-Name, Anschrift, Telefon)

Selbstverständlichkeit: Nur, wer in eigener Selbstbeurteilung vollständig frei von Corona-Virus-Symptomen ist, darf am Training teilnehmen.

Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen.

Der Vorstand

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